Allgemeine Geschäftsbedingungen der lottobay GmbH
- 1. Verbindlichkeit der AGB
- 2. Inhalt Spielvermittlung
- 3. Teilnahmeberechtigung, Registrierung und Login
- 4. Spielablauf, Auftrag und Spielvertrag
- 5. Widerrufsrecht
- 6. Spieleinsätze und Gebühren
- 7. Zahlungsablauf, Virtuelles Spielkonto
- 8. Gewinnausschüttung und Treuhänder
- 9. Haftungsbestimmungen
- 10. Datenschutz
- 11. Pflichten des Spielteilnehmers, Rechtsfolgen bei Verstoß gegen diese AGB
- 12. Schlussbestimmungen
- 1. Verbindlichkeit der Teilnahmebedingungen
- 2. Teilnahmeberechtigung, Registrierung und Login
- 3. Gründung und Ende von Spielgemeinschaften
- 4. Spielablauf, Auftrag und Spielvertrag
- 5. Widerrufsrecht
- 6. Spieleinsätze und Gebühren
- 7. Zahlungsablauf, Virtuelles Spielkonto
- 8. Gewinnausschüttung und Treuhänder
- 9. Haftungsbestimmungen
- 10. Datenschutz
- 11. Pflichten des Spielteilnehmers, Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die AGB
- 12. Schlussbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der lottobay GmbH
Der Deutsche Lotto- und Totoblock führt verschiedene Veranstaltungen im Glückspiel durch. Die lottobay, Unnenland 7, 22177 Hamburg als Betreiber der Internetplattform www.lottobay.de - im Folgenden "lottobay" genannt - vermittelt Spiele an eine Landeslotteriegesellschaft des Deutschen Lotto- und Totoblocks - im Folgenden "Lotteriegesellschaft" genannt - für die nachfolgend aufgezählten Veranstaltungen des Deutschen Lotto- und Totoblocks: Lotto 6 aus 49 und Lottosystem, Spiel 77, Super 6, Keno, Plus 5, Glücksspirale, EuroJackpot und EuroJackpot System. lottobay trägt durch den Treuhänder dafür Sorge, dass die Spielquittungen ordnungsgemäß verwahrt werden sowie die Gewinnansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden.
Die Spielverträge kommen unmittelbar zwischen der Lotteriegesellschaft und dem Spielteilnehmer zustande.
Zwischen dem Spielteilnehmer und lottobay kommt ein Spielvermittlungsvertrag zustande, dessen Inhalt, insbesondere die Auftragsgestaltung und die Zahlungs- und Gewinnauszahlungsabwicklung durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt wird. Für die Teilnahme an Spielgemeinschaften gelten daneben die hier einzusehenden Teilnahmebedingungen für Spielgemeinschaften von lottobay.
Die Spielverträge kommen unmittelbar zwischen der Lotteriegesellschaft und dem Spielteilnehmer zustande.
Zwischen dem Spielteilnehmer und lottobay kommt ein Spielvermittlungsvertrag zustande, dessen Inhalt, insbesondere die Auftragsgestaltung und die Zahlungs- und Gewinnauszahlungsabwicklung durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt wird. Für die Teilnahme an Spielgemeinschaften gelten daneben die hier einzusehenden Teilnahmebedingungen für Spielgemeinschaften von lottobay.
1. Verbindlichkeit der AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von lottobay werden in der jeweils zum Zeitpunkt der Spielteilname gültigen Fassung Vertragsbestandteil. Durch die erstmalige Registrierung und danach bei jeder Spielteilnahme erkennt der Spielteilnehmer die jeweils geltenden AGB von lottobay verbindlich an. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Teilnahmebedingungen können auf www.lottobay.de eingesehen und ausgedruckt werden. Dies gilt auch für etwaige änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie für Teilnahmebedingungen, Sonderbedingungen und sonstige Bekanntmachungen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von lottobay werden in der jeweils zum Zeitpunkt der Spielteilname gültigen Fassung Vertragsbestandteil. Durch die erstmalige Registrierung und danach bei jeder Spielteilnahme erkennt der Spielteilnehmer die jeweils geltenden AGB von lottobay verbindlich an. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Teilnahmebedingungen können auf www.lottobay.de eingesehen und ausgedruckt werden. Dies gilt auch für etwaige änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie für Teilnahmebedingungen, Sonderbedingungen und sonstige Bekanntmachungen.
2. Inhalt Spielvermittlung
2.1 Die Spielteilnehmer beauftragen lottobay, die auf der Internetseite www.lottobay.de ausgefüllten Spielscheine bei der Lotteriegesellschaft einzureichen.
2.2 Die Spielteilnehmer beauftragen lottobay mit der Spielteilnahme ausdrücklich, die auf die bei der Lotteriegesellschaft eingereichten und teilnehmenden Spielscheine anfallenden Gewinne bei der Lotteriegesellschaft einzuziehen. Die teilnehmenden Spielscheine nehmen an allen von der Lotteriegesellschaft angebotenen Sonderverlosungen teil.
Ferner beauftragen die Spielteilnehmer lottobay ausdrücklich, über den Treuhänder, die auf diese Spielscheine anfallenden Gewinne bei einer Lotteriegesellschaft einzuziehen.
2.1 Die Spielteilnehmer beauftragen lottobay, die auf der Internetseite www.lottobay.de ausgefüllten Spielscheine bei der Lotteriegesellschaft einzureichen.
2.2 Die Spielteilnehmer beauftragen lottobay mit der Spielteilnahme ausdrücklich, die auf die bei der Lotteriegesellschaft eingereichten und teilnehmenden Spielscheine anfallenden Gewinne bei der Lotteriegesellschaft einzuziehen. Die teilnehmenden Spielscheine nehmen an allen von der Lotteriegesellschaft angebotenen Sonderverlosungen teil.
Ferner beauftragen die Spielteilnehmer lottobay ausdrücklich, über den Treuhänder, die auf diese Spielscheine anfallenden Gewinne bei einer Lotteriegesellschaft einzuziehen.
3. Teilnahmeberechtigung, Registrierung und Login
3.1 Teilnahmeberechtigt, d. h. berechtigt ein Spielkonto auf www.lottobay.de zu eröffnen, an Spielgemeinschaften auf www.lottobay.de teilzunehmen oder sonstige finanzielle Transaktionen zu tätigen, sind ausschließlich volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Minderjährige Personen sind von der Teilnahme an den von lottobay vermittelten Veranstaltungen ausgeschlossen und haben keinen Gewinnanspruch.
3.2 Der Spielteilnehmer hat sich vor der ersten Spielteilnahme auf www.lottobay.de entsprechend dem festgelegten Verfahren auf elektronischem Weg zu registrieren. Die Registrierung beinhaltet die Angabe der für die Spielabwicklung erforderlichen persönlichen Daten des Spielteilnehmers. Der Spielteilnehmer ist verpflichtet, änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich lottobay mitzuteilen bzw. selbst vorzunehmen. Schäden, die aufgrund der Versäumnis des Spielteilnehmers, änderungen in seinen persönlichen Daten und/oder der Bankverbindung vorzunehmen, entstehen, gehen zu Lasten des Spielteilnehmers.
3.3 Die Zugangsparameter für das Login legt der Spielteilnehmer im Rahmen seiner Registrierung selbst fest, indem er seine E-Mail-Adresse angibt und ein generiertes Passwort zugeschickt bekommt. Das Passwort lässt sich jederzeit durch den Benutzer selbst ändern.
3.4 Eine Mehrfachregistrierung durch einen Spielteilnehmer ist unzulässig. Sollte lottobay erfahren, dass eine Registrierung entgegen der Vorgaben aus 3.1 versehentlich stattgefunden hat, behält sich lottobay das Recht vor, den Spielteilnehmer zu sperren, das Spielkonto zu schließen und alle Spielteilnahmen umgehend für nichtig zu erklären.
3.5 Das Passwort für den zugangsgeschützten Bereich ist personenbezogen und darf nicht an andere Personen weitergeben oder anderen Personen zur Verfügung gestellt werden oder diesen zugänglich gemacht werden. Insbesondere ist der Spielteilnehmer verpflichtet, das Passwort vor dem Zugriff Minderjähriger zu schützen, und hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten auch nicht durch Zufall minderjährigen Personen zugänglich gemacht werden.
3.6 Bei Verstoß gegen eine oder mehrere der Bestimmungen der Punkte 3.1 bis 3.5 gilt Punkt 10.
3.7 Zum Zeitpunkt der Registrierung wird für den Spielteilnehmer ein virtuelles Spielkonto angelegt.
3.8 lottobay behält sich das Recht vor, eine Registrierung aus wichtigem Grund zu verweigern bzw. Spielteilnehmer für die Spielteilnahme jederzeit zu sperren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,
- der Spieler wahrheitswidrige Daten angegeben hat,
- wenn der Spieler nicht volljährig ist,
- der Spieler sich mehrfach registriert hat,
- der Spieler wahrheitswidrige Angaben zur Person gegeben hat,
- der Spieler seine Zugangsdaten an unberechtigte Dritte weitergegeben hat,
- die Bonitätsprüfung im Ergebnis negativ ist,
- die Rückgabe einer Lastschrift wegen Widerspruch und/oder mangels Deckung erfolgt,
- die Sicherheit des Spielvermittlungsgeschäfts nicht gewährleistet und
- die ordnungsgemäße Abwicklung nicht möglich ist.
Eine Aufhebung der Sperre kann nur durch lottobay erfolgen.
3.9 lottobay behält sich das Recht vor, die Validität der angegebenen Nutzerdaten überprüfen zu lassen. Darüber hinaus werden die Daten bei der Registrierung unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Jugendschutzes über einen externen Dienstleister durch die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden geprüft.
3.10 lottobay kann das Benutzerkonto inklusive virtuellem Spielkonto löschen, wenn seit dem letzten Einloggen ein Zeitraum von drei Jahren verstrichen ist. Der Spielteilnehmer wird vor der Kontolöschung per E-Mail entsprechend informiert. Guthaben auf dem virtuellen Spielkonto werden ausgezahlt, sofern eine gültige Kontoverbindung bekannt ist. Soweit eine gültige Bankverbindung nicht bekannt wird, verfällt ein etwaiges Guthaben an lottobay.
3.1 Teilnahmeberechtigt, d. h. berechtigt ein Spielkonto auf www.lottobay.de zu eröffnen, an Spielgemeinschaften auf www.lottobay.de teilzunehmen oder sonstige finanzielle Transaktionen zu tätigen, sind ausschließlich volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Minderjährige Personen sind von der Teilnahme an den von lottobay vermittelten Veranstaltungen ausgeschlossen und haben keinen Gewinnanspruch.
3.2 Der Spielteilnehmer hat sich vor der ersten Spielteilnahme auf www.lottobay.de entsprechend dem festgelegten Verfahren auf elektronischem Weg zu registrieren. Die Registrierung beinhaltet die Angabe der für die Spielabwicklung erforderlichen persönlichen Daten des Spielteilnehmers. Der Spielteilnehmer ist verpflichtet, änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich lottobay mitzuteilen bzw. selbst vorzunehmen. Schäden, die aufgrund der Versäumnis des Spielteilnehmers, änderungen in seinen persönlichen Daten und/oder der Bankverbindung vorzunehmen, entstehen, gehen zu Lasten des Spielteilnehmers.
3.3 Die Zugangsparameter für das Login legt der Spielteilnehmer im Rahmen seiner Registrierung selbst fest, indem er seine E-Mail-Adresse angibt und ein generiertes Passwort zugeschickt bekommt. Das Passwort lässt sich jederzeit durch den Benutzer selbst ändern.
3.4 Eine Mehrfachregistrierung durch einen Spielteilnehmer ist unzulässig. Sollte lottobay erfahren, dass eine Registrierung entgegen der Vorgaben aus 3.1 versehentlich stattgefunden hat, behält sich lottobay das Recht vor, den Spielteilnehmer zu sperren, das Spielkonto zu schließen und alle Spielteilnahmen umgehend für nichtig zu erklären.
3.5 Das Passwort für den zugangsgeschützten Bereich ist personenbezogen und darf nicht an andere Personen weitergeben oder anderen Personen zur Verfügung gestellt werden oder diesen zugänglich gemacht werden. Insbesondere ist der Spielteilnehmer verpflichtet, das Passwort vor dem Zugriff Minderjähriger zu schützen, und hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten auch nicht durch Zufall minderjährigen Personen zugänglich gemacht werden.
3.6 Bei Verstoß gegen eine oder mehrere der Bestimmungen der Punkte 3.1 bis 3.5 gilt Punkt 10.
3.7 Zum Zeitpunkt der Registrierung wird für den Spielteilnehmer ein virtuelles Spielkonto angelegt.
3.8 lottobay behält sich das Recht vor, eine Registrierung aus wichtigem Grund zu verweigern bzw. Spielteilnehmer für die Spielteilnahme jederzeit zu sperren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,
- der Spieler wahrheitswidrige Daten angegeben hat,
- wenn der Spieler nicht volljährig ist,
- der Spieler sich mehrfach registriert hat,
- der Spieler wahrheitswidrige Angaben zur Person gegeben hat,
- der Spieler seine Zugangsdaten an unberechtigte Dritte weitergegeben hat,
- die Bonitätsprüfung im Ergebnis negativ ist,
- die Rückgabe einer Lastschrift wegen Widerspruch und/oder mangels Deckung erfolgt,
- die Sicherheit des Spielvermittlungsgeschäfts nicht gewährleistet und
- die ordnungsgemäße Abwicklung nicht möglich ist.
Eine Aufhebung der Sperre kann nur durch lottobay erfolgen.
3.9 lottobay behält sich das Recht vor, die Validität der angegebenen Nutzerdaten überprüfen zu lassen. Darüber hinaus werden die Daten bei der Registrierung unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Jugendschutzes über einen externen Dienstleister durch die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden geprüft.
3.10 lottobay kann das Benutzerkonto inklusive virtuellem Spielkonto löschen, wenn seit dem letzten Einloggen ein Zeitraum von drei Jahren verstrichen ist. Der Spielteilnehmer wird vor der Kontolöschung per E-Mail entsprechend informiert. Guthaben auf dem virtuellen Spielkonto werden ausgezahlt, sofern eine gültige Kontoverbindung bekannt ist. Soweit eine gültige Bankverbindung nicht bekannt wird, verfällt ein etwaiges Guthaben an lottobay.
4. Spielablauf, Auftrag und Spielvertrag
4.1 Der Spielteilnehmer kreuzt auf dem virtuellen Lottoschein entsprechende Felder für die jeweilige Spielteilnahme der angebotenen Veranstaltungen Lotto 6 aus 49, Lotto System und Glücksspirale an und legt ferner den/die Ziehungstag(e) sowie die Ziehungsdauer (eine Woche, zwei Wochen, vier Wochen fünf Wochen oder auf Dauer) fest. Der Spielteilnehmer kann die zu spielenden Zahlen (Tipp) entweder selbst auswählen, per Zufallsgenerator (Quicktipp) ermitteln lassen oder eines der Angebote zur Zahlenermittlung von lottobay nutzen (Astro-Tipp, Glückzahlen). Einsätze und Gebühren richten sich nach Anzahl der Lottofelder und der Laufzeit sowie weiteren ausgewählten Lotto-Zusatzspielen (Spiel 77 und Super 6). Der Dauerschein ist jederzeit zum Ende des laufenden Abbuchungszeitraums (eine Woche, zwei Wochen, vier Wochen oder fünf Wochen) im Spieldepot kündbar.
Der zu zahlende Betrag, bestehend aus Spieleinsatz und Gebühr, wird automatisch vom System errechnet und dem Spielteilnehmer auf dem virtuellen Lottoschein angezeigt. Analog verhält es sich mit den Produkten Keno, Plus5, EuroJackpot und EuroJackpot System.
4.2 Der Spielteilnehmer legt den ausgefüllten Spielschein in den Warenkorb. Im Warenkorb kann der Spielteilnehmer alle bereits ausgefüllten Spielscheine sammeln, ändern oder löschen. Auch in Fällen der Korrektur erfolgt das Vertragsangebot durch den Spielteilnehmer. Im Warenkorb prüft der Spielteilnehmer die zur Teilnahme an dem entsprechenden Gewinnspiel ausgefüllten Spielscheine und gibt diese an der virtuellen Kasse ab. An der virtuellen Kasse kann der Spielteilnehmer die Nutzer- und Spieldaten nochmals prüfen und gibt diese dann zur Teilnahme durch "Jetzt kaufen" ab. Die Spielscheine sind nach Abgabe zur Teilnahme an der Spielveranstaltung nicht mehr zu ändern. Nach endgültiger Bestätigung der Spieldaten durch den Spielteilnehmer ist ein Widerruf seines Angebotes auf Abschluss eines Spielvermittlungsauftrages bzw. ein Rücktritt vom Spielvermittlungsauftrag nicht mehr möglich.
Annahmeschluss für Lotto am Mittwoch ist am Ziehungstag um 18.25 Uhr, für Lotto am Samstag und Glücksspirale am Ziehungstag um 18.55 Uhr, für Keno täglich 17:55 Uhr, für EuroJackpot am Ziehungstag gegen 19:00 Uhr.
4.3 Mit der endgültigen Abgabe seines Spielscheines (Spielvermittlungsauftrag) beauftragt der Spielteilnehmer lottobay zur Weiterleitung des Spielscheins an die Lotteriegesellschaft. Durch Weiterleitung und Annahme des Spielscheins an bzw. durch die Lotteriegesellschaft nimmt lottobay den Auftrag des Spielteilnehmers an, wenn das virtuelle Spielkonto in Höhe des Spieleinsatzes und der Gebühren gedeckt ist. Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung durch die Lotteriegesellschaft. Wird eine mittels Lastschrift eingeleitete Einzahlung auf das virtuelle Spielkonto aus von dem Spielteilnehmer zu vertretenden Gründen wie z.B. fehlerhafte Angaben, Widerruf oder nicht vorhandene Deckung des Bankkontos nicht ausgeführt, so hat der Spielteilnehmer den entstandenen Schaden zu ersetzen. Nach wirksamer Auftragserteilung und Annahme von lottobay leitet lottobay im Namen, im Auftrag und für Rechnung des Spielteilnehmers den oder die abgegebenen Spielschein(e) an die Lotteriegesellschaft.
4.4 Der Spielvertrag kommt zwischen der Lotteriegesellschaft und dem Spielteilnehmer zustande, wenn die Lotteriegesellschaft das Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages durch lottobay angenommen und diese Annahme bestätigt hat. Insoweit bevollmächtigt der Spielteilnehmer lottobay im Rahmen des Spielvermittlungsvertrages, die Bestätigungserklärung der Lottogesellschaft entgegen zu nehmen. Der Spielteilnehmer erhält nach Abschluss des Spielvertrages von lottobay per E-Mail eine Teilnahmebestätigung. Mit der E-Mail werden dem Spielteilnehmer die verbindlichen Spieldaten übermittelt.
4.5 Soweit die Lotteriegesellschaft das Angebot nicht angenommen hat oder aus technischen oder anderen Gründen nicht annehmen konnte, kommt kein Spielvertrag zwischen dem Spielteilnehmer und der Lottogesellschaft zustande. In diesem Fall wird der Spielteilnehmer über die Nichteilnahme informiert und der Spieleinsatz und Gebühren werden dem virtuellen Spielkonto gutgeschrieben.
4.6 Soweit das vom Spielteilnehmer übermittelte Angebot versehentlich von lottobay nicht richtig, nicht vollständig oder überhaupt nicht an die Lotteriegesellschaft weitergeleitet wird, haftet lottobay nur im Falle grober Fahrlässigkeit. In einem solchen Falle werden Spieleinsatz und Gebühren dem virtuellen Spielkonto des Spielteilnehmers gutgeschrieben. Sollte sich in einem solchen Fall ferner herausstellen, dass der Spielteilnehmer bei korrekter Weiterleitung des Angebots an die Lotteriegesellschaft gewonnen hätte, so wird der halbe entgangene Gewinn, jedoch maximal bis zu einer Höhe von EUR 5000,-, an den Spielteilnehmer ausbezahlt.
4.7 Jeder Spielteilnehmer kann in seinem Spielscheindepot virtuelle Spielquittungen, die in seinem Auftrag an die Lotteriegesellschaft vermittelt worden sind, mindestens 12 Monate einsehen.
4.1 Der Spielteilnehmer kreuzt auf dem virtuellen Lottoschein entsprechende Felder für die jeweilige Spielteilnahme der angebotenen Veranstaltungen Lotto 6 aus 49, Lotto System und Glücksspirale an und legt ferner den/die Ziehungstag(e) sowie die Ziehungsdauer (eine Woche, zwei Wochen, vier Wochen fünf Wochen oder auf Dauer) fest. Der Spielteilnehmer kann die zu spielenden Zahlen (Tipp) entweder selbst auswählen, per Zufallsgenerator (Quicktipp) ermitteln lassen oder eines der Angebote zur Zahlenermittlung von lottobay nutzen (Astro-Tipp, Glückzahlen). Einsätze und Gebühren richten sich nach Anzahl der Lottofelder und der Laufzeit sowie weiteren ausgewählten Lotto-Zusatzspielen (Spiel 77 und Super 6). Der Dauerschein ist jederzeit zum Ende des laufenden Abbuchungszeitraums (eine Woche, zwei Wochen, vier Wochen oder fünf Wochen) im Spieldepot kündbar.
Der zu zahlende Betrag, bestehend aus Spieleinsatz und Gebühr, wird automatisch vom System errechnet und dem Spielteilnehmer auf dem virtuellen Lottoschein angezeigt. Analog verhält es sich mit den Produkten Keno, Plus5, EuroJackpot und EuroJackpot System.
4.2 Der Spielteilnehmer legt den ausgefüllten Spielschein in den Warenkorb. Im Warenkorb kann der Spielteilnehmer alle bereits ausgefüllten Spielscheine sammeln, ändern oder löschen. Auch in Fällen der Korrektur erfolgt das Vertragsangebot durch den Spielteilnehmer. Im Warenkorb prüft der Spielteilnehmer die zur Teilnahme an dem entsprechenden Gewinnspiel ausgefüllten Spielscheine und gibt diese an der virtuellen Kasse ab. An der virtuellen Kasse kann der Spielteilnehmer die Nutzer- und Spieldaten nochmals prüfen und gibt diese dann zur Teilnahme durch "Jetzt kaufen" ab. Die Spielscheine sind nach Abgabe zur Teilnahme an der Spielveranstaltung nicht mehr zu ändern. Nach endgültiger Bestätigung der Spieldaten durch den Spielteilnehmer ist ein Widerruf seines Angebotes auf Abschluss eines Spielvermittlungsauftrages bzw. ein Rücktritt vom Spielvermittlungsauftrag nicht mehr möglich.
Annahmeschluss für Lotto am Mittwoch ist am Ziehungstag um 18.25 Uhr, für Lotto am Samstag und Glücksspirale am Ziehungstag um 18.55 Uhr, für Keno täglich 17:55 Uhr, für EuroJackpot am Ziehungstag gegen 19:00 Uhr.
4.3 Mit der endgültigen Abgabe seines Spielscheines (Spielvermittlungsauftrag) beauftragt der Spielteilnehmer lottobay zur Weiterleitung des Spielscheins an die Lotteriegesellschaft. Durch Weiterleitung und Annahme des Spielscheins an bzw. durch die Lotteriegesellschaft nimmt lottobay den Auftrag des Spielteilnehmers an, wenn das virtuelle Spielkonto in Höhe des Spieleinsatzes und der Gebühren gedeckt ist. Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung durch die Lotteriegesellschaft. Wird eine mittels Lastschrift eingeleitete Einzahlung auf das virtuelle Spielkonto aus von dem Spielteilnehmer zu vertretenden Gründen wie z.B. fehlerhafte Angaben, Widerruf oder nicht vorhandene Deckung des Bankkontos nicht ausgeführt, so hat der Spielteilnehmer den entstandenen Schaden zu ersetzen. Nach wirksamer Auftragserteilung und Annahme von lottobay leitet lottobay im Namen, im Auftrag und für Rechnung des Spielteilnehmers den oder die abgegebenen Spielschein(e) an die Lotteriegesellschaft.
4.4 Der Spielvertrag kommt zwischen der Lotteriegesellschaft und dem Spielteilnehmer zustande, wenn die Lotteriegesellschaft das Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages durch lottobay angenommen und diese Annahme bestätigt hat. Insoweit bevollmächtigt der Spielteilnehmer lottobay im Rahmen des Spielvermittlungsvertrages, die Bestätigungserklärung der Lottogesellschaft entgegen zu nehmen. Der Spielteilnehmer erhält nach Abschluss des Spielvertrages von lottobay per E-Mail eine Teilnahmebestätigung. Mit der E-Mail werden dem Spielteilnehmer die verbindlichen Spieldaten übermittelt.
4.5 Soweit die Lotteriegesellschaft das Angebot nicht angenommen hat oder aus technischen oder anderen Gründen nicht annehmen konnte, kommt kein Spielvertrag zwischen dem Spielteilnehmer und der Lottogesellschaft zustande. In diesem Fall wird der Spielteilnehmer über die Nichteilnahme informiert und der Spieleinsatz und Gebühren werden dem virtuellen Spielkonto gutgeschrieben.
4.6 Soweit das vom Spielteilnehmer übermittelte Angebot versehentlich von lottobay nicht richtig, nicht vollständig oder überhaupt nicht an die Lotteriegesellschaft weitergeleitet wird, haftet lottobay nur im Falle grober Fahrlässigkeit. In einem solchen Falle werden Spieleinsatz und Gebühren dem virtuellen Spielkonto des Spielteilnehmers gutgeschrieben. Sollte sich in einem solchen Fall ferner herausstellen, dass der Spielteilnehmer bei korrekter Weiterleitung des Angebots an die Lotteriegesellschaft gewonnen hätte, so wird der halbe entgangene Gewinn, jedoch maximal bis zu einer Höhe von EUR 5000,-, an den Spielteilnehmer ausbezahlt.
4.7 Jeder Spielteilnehmer kann in seinem Spielscheindepot virtuelle Spielquittungen, die in seinem Auftrag an die Lotteriegesellschaft vermittelt worden sind, mindestens 12 Monate einsehen.
5. Widerrufsrecht
Bei Abgabe eines Spielscheins mit Einzeltipps geben Sie gegenüber lottobay ein Angebot auf Abschluss eines Spielvermittlungsvertrags ab. Bezüglich dieses Spielvermittlungsvertrags haben Sie nach § 312 Abs. 1 BGB kein Widerrufsrecht. Für den vermittelten Spielvertrag mit einem Lotterieveranstalter ist zudem nach § 312 g Abs. 2 Nr. 12 BGB das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Bei Abgabe eines Spielscheins mit Einzeltipps geben Sie gegenüber lottobay ein Angebot auf Abschluss eines Spielvermittlungsvertrags ab. Bezüglich dieses Spielvermittlungsvertrags haben Sie nach § 312 Abs. 1 BGB kein Widerrufsrecht. Für den vermittelten Spielvertrag mit einem Lotterieveranstalter ist zudem nach § 312 g Abs. 2 Nr. 12 BGB das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
6. Spieleinsätze und Gebühren
6.1 lottobay errechnet automatisch den Spieleinsatz und die Gebühren des ausgewählten Spielscheins und zeigt den Endpreis auf dem virtuellen Spielschein an.
6.2 Die aktuellen Spieleinsätze und Gebühren werden gemäß der aktuellen Preisliste festgelegt. Im Falle von Abweichungen zwischen den auf der Preisliste angegebenen Preisen und den Preisen im Warenkorb und an der Kasse gelten stets die Preise, die auf der Preisliste angegeben sind.
6.1 lottobay errechnet automatisch den Spieleinsatz und die Gebühren des ausgewählten Spielscheins und zeigt den Endpreis auf dem virtuellen Spielschein an.
6.2 Die aktuellen Spieleinsätze und Gebühren werden gemäß der aktuellen Preisliste festgelegt. Im Falle von Abweichungen zwischen den auf der Preisliste angegebenen Preisen und den Preisen im Warenkorb und an der Kasse gelten stets die Preise, die auf der Preisliste angegeben sind.
7. Zahlungsablauf, Virtuelles Spielkonto
7.1 Mit der Registrierung erhält jeder Spielteilnehmer ein virtuelles Spielkonto, über das der Zahlungsverkehr, insbesondere die Spieleinsätze und die Gebühren abgewickelt werden.
7.2 Bei Teilnahme an einem Spiel und Weiterleitung des Spielscheins an die Lotteriegesellschaft muss das virtuelle Spielkonto über ausreichende Deckung für den jeweiligen Spieleinsatz und die entsprechende Gebühr verfügen. Der Spielteilnehmer kann Einzahlungen auf sein virtuelles Spielkonto per überweisung, Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder Sofort-überweisung vornehmen.
Die erstmalige Spielteilnahme ist nach erfolgter Registrierung bei Bezahlung per Lastschrifteinzug oder Kreditkarte sofort, bei Bezahlung per überweisung nach Zahlungseingang möglich.
Zahlung per Lastschrift: Der Spielteilnehmer ermächtigt lottobay mit jedem Lastschriftauftrag, den entsprechenden Betrag mittels Lastschriftverfahren von dem angegebenen Bankkonto bei einem innerhalb der Europäischen Union ansässigen Kreditinstitut abzubuchen. Die eingezogenen Beträge werden dem virtuellen Spielkonto des Spielteilnehmers unmittelbar gutgeschrieben. lottobay behält sich das Recht vor, Bonitätsprüfungen durchzuführen und im Falle einer negativen Bonitätsrückmeldung diese Zahlungsart zu sperren, das virtuelle Spielkonto vorübergehend oder dauerhaft zu sperren bzw. den Spielteilnehmer dauerhaft vom weiteren Spielbetrieb auszuschließen.
Zahlung per Kreditkarte: Die per Kreditkarte eingezahlten Beträge werden dem virtuellen Spielkonto des Spielteilnehmers unmittelbar gutgeschrieben. lottobay erhebt hierfür keine gesonderten Gebühren. Es können allerdings Gebühren seitens des Kreditinstituts des Spielteilnehmers anfallen, welche ausschließlich dem Kreditinstitut des Spielteilnehmers zu Teil kommen. Der Spielteilnehmer informiert sich vorab über mögliche Zusatzkosten bei der Verwendung der Kreditkartenzahlung.
Zahlung per PayPal: Der Spielteilnehmer kann auch per PayPal einzahlen. Die eingezahlten Beträge werden sofort dem virtuellen Spielkonto gutgeschrieben. Gebühren seitens PayPal können anfallen, über die sich der Spielteilnehmer vorab informieren sollte.
Zahlung per Sofort-überweisung: Eine weitere Option ist die Zahlung per Sofort-überweisung. Dabei wird der Betrag sofort vom Bankkonto des Spielteilnehmers abgebucht und dem virtuellen Spielkonto gutgeschrieben. Es können Gebühren seitens des jeweiligen Kreditinstituts anfallen.
Soweit Lastschriften aufgrund vom Spielteilnehmer zu vertretenden Gründen (z. B. mangelnde Deckung des Kontos, Widerruf, fehlerhafte Angaben, erloschenes Konto etc.) nicht ausgeführt oder Rücklastschriften erteilt werden, behält sich lottobay das Recht vor, vorübergehend das virtuelle Spielkonto für den Lastschrifteinzug bis zur unwiderruflichen Zahlung zu sperren. Der Spielteilnehmer wird per E-Mail über die Rückgabe einer Lastschrift informiert und entweder zur eigenständigen Zahlung des offenen Betrages sowie der anfallenden Kosten für die Rückgabe der Lastschrift mit einer Frist von 7 Tagen aufgefordert, oder lottobay versucht einmalig nach einer erfolgten Rücklastschrift den offenen Betrag sowie der anfallenden Kosten für die Rückgabe einer Lastschrift innerhalb von 7 Tagen erneut per Lastschrift einzuziehen. Die erneute Lastschrift wir nur im Falle einer Rücklastschrift ausgeführte, wenn der Grund der Rücklastschrift weder der Widerruf noch eine ungültige Bankverbindung ist. In diesen Fällen erfolgt keine zweite Lastschrift, sondern die sofortige Sperrung des Lastschriftenverfahrens.
7.3 lottobay behält sich das Recht vor, offene Forderungen gerichtlich einzufordern, die offenen Forderungen an ein Inkassounternehmen abzutreten und weitere rechtliche Schritte einzuleiten sowie den Spielteilnehmer vom weiteren Spielbetrieb dauerhaft auszuschließen. Die Abtretung der Forderungen umfasst auch die durch Rücklastschrift oder Rückbuchung bei lottobay entstandenen Kosten.
7.4 Der Spielteilnehmer ist berechtigt, sich das auf seinem virtuellen Spielkonto befindliche Guthaben oder Teile dieses Guthabens - vorbehaltlich etwaiger Ansprüche von lottobay gegen den Spielteilnehmer aus dem Spielbetrieb - jederzeit auszahlen zu lassen. Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung auf das von dem Spielteilnehmer angegebene innerhalb der Europäischen Union ansässigen Kreditinstitut mit schuldbefreiender Wirkung für lottobay und den Treuhänder. Eine Verpflichtung, die Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht. Auf das virtuelle Spielkonto eingezahlte Beträge lassen sich nicht auszahlen, die Auszahlung ist nur für die Beträge möglich, die durch einen Gewinn generiert worden sind.
7.5 Limits für Spielverhalten:
a) Der maximale Spieleinsatz pro Monat beträgt 1.000,00 €, und eine Erhöhung dieses Limits ist nicht möglich. Der Spieleinsatz kann jedoch zu jeder Zeit durch den Spielteilnehmer heruntergesetzt werden. Dieses Limit bezieht sich auf zukünftige manuelle Einzahlungen auf das virtuelle Spielkonto.
b) Ein Einzahlungslimit wird festgelegt, um sicherzustellen, dass Spieler verantwortungsbewusst spielen können. Es bestimmt den Höchstbetrag, den ein Spieler innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf sein Spielkonto einzahlen kann. Spieler haben die Möglichkeit, dieses Limit zu erhöhen oder zu senken, mit Ausnahme einer Erhöhung des monatlichen Spieleinsatzlimits.
c) Ein Verlustlimit wird festgelegt, um das finanzielle Risiko für Spieler zu begrenzen. Es legt den maximalen Betrag fest, den ein Spieler innerhalb eines bestimmten Zeitraums verlieren kann. Wenn dieses Limit erreicht ist, wird der Spieler daran gehindert, weiter zu spielen oder Geld einzuzahlen, um weitere Verluste zu vermeiden.
d) Ein Sitzungslimit begrenzt die Zeit, die ein Spieler in einer einzelnen Spielsitzung verbringen kann, um übermäßiges Spielen zu verhindern. Sobald dieses Limit erreicht ist, wird der Spieler ausgeloggt oder aufgefordert, eine Pause einzulegen, um gesundes Spielverhalten zu fördern.
e) Ein Einsatzlimit pro Spiel kann festgelegt werden, um sicherzustellen, dass Spieler keine übermäßig hohen Beträge auf einmal setzen und dadurch schneller große Verluste erleiden. Dieses Limit bestimmt den maximalen Betrag, den ein Spieler pro einzelnes Spiel setzen kann.
Diese Limits dienen dazu, die Spieler zu schützen und ein verantwortungsbewusstes Spielumfeld zu fördern. Spieler können ihre persönlichen Limits nach Bedarf anpassen, mit Ausnahme des monatlichen Spieleinsatzlimits, das nicht erhöht werden kann.
7.1 Mit der Registrierung erhält jeder Spielteilnehmer ein virtuelles Spielkonto, über das der Zahlungsverkehr, insbesondere die Spieleinsätze und die Gebühren abgewickelt werden.
7.2 Bei Teilnahme an einem Spiel und Weiterleitung des Spielscheins an die Lotteriegesellschaft muss das virtuelle Spielkonto über ausreichende Deckung für den jeweiligen Spieleinsatz und die entsprechende Gebühr verfügen. Der Spielteilnehmer kann Einzahlungen auf sein virtuelles Spielkonto per überweisung, Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder Sofort-überweisung vornehmen.
Die erstmalige Spielteilnahme ist nach erfolgter Registrierung bei Bezahlung per Lastschrifteinzug oder Kreditkarte sofort, bei Bezahlung per überweisung nach Zahlungseingang möglich.
Zahlung per Lastschrift: Der Spielteilnehmer ermächtigt lottobay mit jedem Lastschriftauftrag, den entsprechenden Betrag mittels Lastschriftverfahren von dem angegebenen Bankkonto bei einem innerhalb der Europäischen Union ansässigen Kreditinstitut abzubuchen. Die eingezogenen Beträge werden dem virtuellen Spielkonto des Spielteilnehmers unmittelbar gutgeschrieben. lottobay behält sich das Recht vor, Bonitätsprüfungen durchzuführen und im Falle einer negativen Bonitätsrückmeldung diese Zahlungsart zu sperren, das virtuelle Spielkonto vorübergehend oder dauerhaft zu sperren bzw. den Spielteilnehmer dauerhaft vom weiteren Spielbetrieb auszuschließen.
Zahlung per Kreditkarte: Die per Kreditkarte eingezahlten Beträge werden dem virtuellen Spielkonto des Spielteilnehmers unmittelbar gutgeschrieben. lottobay erhebt hierfür keine gesonderten Gebühren. Es können allerdings Gebühren seitens des Kreditinstituts des Spielteilnehmers anfallen, welche ausschließlich dem Kreditinstitut des Spielteilnehmers zu Teil kommen. Der Spielteilnehmer informiert sich vorab über mögliche Zusatzkosten bei der Verwendung der Kreditkartenzahlung.
Zahlung per PayPal: Der Spielteilnehmer kann auch per PayPal einzahlen. Die eingezahlten Beträge werden sofort dem virtuellen Spielkonto gutgeschrieben. Gebühren seitens PayPal können anfallen, über die sich der Spielteilnehmer vorab informieren sollte.
Zahlung per Sofort-überweisung: Eine weitere Option ist die Zahlung per Sofort-überweisung. Dabei wird der Betrag sofort vom Bankkonto des Spielteilnehmers abgebucht und dem virtuellen Spielkonto gutgeschrieben. Es können Gebühren seitens des jeweiligen Kreditinstituts anfallen.
Soweit Lastschriften aufgrund vom Spielteilnehmer zu vertretenden Gründen (z. B. mangelnde Deckung des Kontos, Widerruf, fehlerhafte Angaben, erloschenes Konto etc.) nicht ausgeführt oder Rücklastschriften erteilt werden, behält sich lottobay das Recht vor, vorübergehend das virtuelle Spielkonto für den Lastschrifteinzug bis zur unwiderruflichen Zahlung zu sperren. Der Spielteilnehmer wird per E-Mail über die Rückgabe einer Lastschrift informiert und entweder zur eigenständigen Zahlung des offenen Betrages sowie der anfallenden Kosten für die Rückgabe der Lastschrift mit einer Frist von 7 Tagen aufgefordert, oder lottobay versucht einmalig nach einer erfolgten Rücklastschrift den offenen Betrag sowie der anfallenden Kosten für die Rückgabe einer Lastschrift innerhalb von 7 Tagen erneut per Lastschrift einzuziehen. Die erneute Lastschrift wir nur im Falle einer Rücklastschrift ausgeführte, wenn der Grund der Rücklastschrift weder der Widerruf noch eine ungültige Bankverbindung ist. In diesen Fällen erfolgt keine zweite Lastschrift, sondern die sofortige Sperrung des Lastschriftenverfahrens.
7.3 lottobay behält sich das Recht vor, offene Forderungen gerichtlich einzufordern, die offenen Forderungen an ein Inkassounternehmen abzutreten und weitere rechtliche Schritte einzuleiten sowie den Spielteilnehmer vom weiteren Spielbetrieb dauerhaft auszuschließen. Die Abtretung der Forderungen umfasst auch die durch Rücklastschrift oder Rückbuchung bei lottobay entstandenen Kosten.
7.4 Der Spielteilnehmer ist berechtigt, sich das auf seinem virtuellen Spielkonto befindliche Guthaben oder Teile dieses Guthabens - vorbehaltlich etwaiger Ansprüche von lottobay gegen den Spielteilnehmer aus dem Spielbetrieb - jederzeit auszahlen zu lassen. Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung auf das von dem Spielteilnehmer angegebene innerhalb der Europäischen Union ansässigen Kreditinstitut mit schuldbefreiender Wirkung für lottobay und den Treuhänder. Eine Verpflichtung, die Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen, besteht nicht. Auf das virtuelle Spielkonto eingezahlte Beträge lassen sich nicht auszahlen, die Auszahlung ist nur für die Beträge möglich, die durch einen Gewinn generiert worden sind.
7.5 Limits für Spielverhalten:
a) Der maximale Spieleinsatz pro Monat beträgt 1.000,00 €, und eine Erhöhung dieses Limits ist nicht möglich. Der Spieleinsatz kann jedoch zu jeder Zeit durch den Spielteilnehmer heruntergesetzt werden. Dieses Limit bezieht sich auf zukünftige manuelle Einzahlungen auf das virtuelle Spielkonto.
b) Ein Einzahlungslimit wird festgelegt, um sicherzustellen, dass Spieler verantwortungsbewusst spielen können. Es bestimmt den Höchstbetrag, den ein Spieler innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf sein Spielkonto einzahlen kann. Spieler haben die Möglichkeit, dieses Limit zu erhöhen oder zu senken, mit Ausnahme einer Erhöhung des monatlichen Spieleinsatzlimits.
c) Ein Verlustlimit wird festgelegt, um das finanzielle Risiko für Spieler zu begrenzen. Es legt den maximalen Betrag fest, den ein Spieler innerhalb eines bestimmten Zeitraums verlieren kann. Wenn dieses Limit erreicht ist, wird der Spieler daran gehindert, weiter zu spielen oder Geld einzuzahlen, um weitere Verluste zu vermeiden.
d) Ein Sitzungslimit begrenzt die Zeit, die ein Spieler in einer einzelnen Spielsitzung verbringen kann, um übermäßiges Spielen zu verhindern. Sobald dieses Limit erreicht ist, wird der Spieler ausgeloggt oder aufgefordert, eine Pause einzulegen, um gesundes Spielverhalten zu fördern.
e) Ein Einsatzlimit pro Spiel kann festgelegt werden, um sicherzustellen, dass Spieler keine übermäßig hohen Beträge auf einmal setzen und dadurch schneller große Verluste erleiden. Dieses Limit bestimmt den maximalen Betrag, den ein Spieler pro einzelnes Spiel setzen kann.
Diese Limits dienen dazu, die Spieler zu schützen und ein verantwortungsbewusstes Spielumfeld zu fördern. Spieler können ihre persönlichen Limits nach Bedarf anpassen, mit Ausnahme des monatlichen Spieleinsatzlimits, das nicht erhöht werden kann.
8. Gewinnausschüttung und Treuhänder
8.1 Der Spielteilnehmer beauftragt ohne zusätzliche Kosten bei Vertragsschluss den Treuhänder zur treuhänderischen Einziehung der auf diese Spielscheine anfallenden Gewinne bei der Lotteriegesellschaft entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen. Ferner erteilt der Spielteilnehmer dem Treuhänder eine entsprechende Einziehungsvollmacht gegenüber der Lotteriegesellschaft. lottobay ist bezüglich des Treuhandvertrags-Angebots Empfangsbevollmächtigter des Treuhänders und nimmt mit Annahme des Vermittlungsvertrags gleichzeitig den Treuhandvertrag im Namen und Auftrag des Treuhänders an. lottobay als auch die Lotteriegesellschaft übermittelt die jeweiligen Spieldaten (Namen der Teilnehmer, Kontaktdaten, Gewinndaten) des Spielteilnehmers dem Treuhänder, welche der Treuhänder für die Dauer von sechs Monaten vertraulich verwahrt. Jeder Spielteilnehmer hat das Recht seine Daten einzusehen. Der Treuhänder macht die Gewinne für die Spielteilnehmer gegenüber der Lotteriegesellschaft geltend und ist zu diesem Zweck berechtigt, die zur Gewinnabwicklung erforderlichen Daten der Spielteilnehmer der Lotteriegesellschaft bekannt zugeben. Er ist außerdem berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Gewinnansprüche zu treffen.
8.2 Der Spielteilnehmer wird im Gewinnfall unverzüglich per E-Mail von lottobay informiert. Ferner informiert lottobay den Spielteilnehmer nach Bekanntgabe der amtlichen Quoten durch die Lotteriegesellschaft über die Höhe seines Gewinnes.
8.3 Gewinne unter EUR 500,- werden direkt dem virtuellen Spielkonto des Spielteilnehmers gutgeschrieben. Der Spielteilnehmer ist berechtigt, die Auszahlung des Gewinns auf ein von ihm angegebenes innerhalb der Europäischen Union ansässigen Kreditinstituts mit für lottobay und den Treuhänder schuldbefreiender Wirkung zu verlangen. Gewinne ab EUR 500,- werden durch den Treuhänder auf das vom Spielteilnehmer angegebene innerhalb der Europäischen Union ansässigen Kreditinstituts mit jeweils für lottobay und den Treuhänder schuldbefreiender Wirkung gezahlt. Der Spielteilnehmer ermächtigt lottobay, dem Treuhänder alle für die Einziehung der Gewinne notwendigen Daten zu übermitteln. lottobayf oder der Treuhänder sind nicht verpflichtet, die Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen. Der Treuhänder ist bei Gewinnansprüchen über EUR 500,- verpflichtet, einmal auf Kosten des Spielteilnehmers durch Einwohnermeldeamt- oder Postanfrage eine Anschriftenprüfung vorzunehmen, soweit der Gewinn nicht zustellbar ist. Beträge über EUR 2.500,- werden aus Sicherheitsgründen nur nach übersendung einer Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) und schriftlicher Angabe einer Bank- und Kontoverbindung ausgezahlt. In diesen Fällen müssen der Personenname und das Geburtsdatum mit den registrierten Angaben übereinstimmen. Zusätzlich vom Spielteilnehmer verursachte Sachkosten trägt der Spielteilnehmer.
8.4 Gewinne bleiben maximal 3 Monate auf dem Spielkonto und werden danach automatisch an die angegebene Bankverbindung ausgezahlt. Wenn der Spielteilnehmer nicht erreichbar ist oder die Bankverbindung nicht gültig ist, wird der Gewinn vom Treuhänder für drei Monate nach der Gewinnmitteilung aufbewahrt. Meldet sich der Spielteilnehmer innerhalb dieser drei Monate nicht und macht den Gewinn nicht geltend, nachdem die Gewinnmitteilung per E-Mail oder andere digitale Kommunikationswege an die angegebene Kontaktadresse gesendet wurde, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. In diesem Fall ist Lottobay verpflichtet, den Gewinnbetrag nach Ablauf der Frist an den Veranstalter zurückzuführen.
8.1 Der Spielteilnehmer beauftragt ohne zusätzliche Kosten bei Vertragsschluss den Treuhänder zur treuhänderischen Einziehung der auf diese Spielscheine anfallenden Gewinne bei der Lotteriegesellschaft entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen. Ferner erteilt der Spielteilnehmer dem Treuhänder eine entsprechende Einziehungsvollmacht gegenüber der Lotteriegesellschaft. lottobay ist bezüglich des Treuhandvertrags-Angebots Empfangsbevollmächtigter des Treuhänders und nimmt mit Annahme des Vermittlungsvertrags gleichzeitig den Treuhandvertrag im Namen und Auftrag des Treuhänders an. lottobay als auch die Lotteriegesellschaft übermittelt die jeweiligen Spieldaten (Namen der Teilnehmer, Kontaktdaten, Gewinndaten) des Spielteilnehmers dem Treuhänder, welche der Treuhänder für die Dauer von sechs Monaten vertraulich verwahrt. Jeder Spielteilnehmer hat das Recht seine Daten einzusehen. Der Treuhänder macht die Gewinne für die Spielteilnehmer gegenüber der Lotteriegesellschaft geltend und ist zu diesem Zweck berechtigt, die zur Gewinnabwicklung erforderlichen Daten der Spielteilnehmer der Lotteriegesellschaft bekannt zugeben. Er ist außerdem berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Gewinnansprüche zu treffen.
8.2 Der Spielteilnehmer wird im Gewinnfall unverzüglich per E-Mail von lottobay informiert. Ferner informiert lottobay den Spielteilnehmer nach Bekanntgabe der amtlichen Quoten durch die Lotteriegesellschaft über die Höhe seines Gewinnes.
8.3 Gewinne unter EUR 500,- werden direkt dem virtuellen Spielkonto des Spielteilnehmers gutgeschrieben. Der Spielteilnehmer ist berechtigt, die Auszahlung des Gewinns auf ein von ihm angegebenes innerhalb der Europäischen Union ansässigen Kreditinstituts mit für lottobay und den Treuhänder schuldbefreiender Wirkung zu verlangen. Gewinne ab EUR 500,- werden durch den Treuhänder auf das vom Spielteilnehmer angegebene innerhalb der Europäischen Union ansässigen Kreditinstituts mit jeweils für lottobay und den Treuhänder schuldbefreiender Wirkung gezahlt. Der Spielteilnehmer ermächtigt lottobay, dem Treuhänder alle für die Einziehung der Gewinne notwendigen Daten zu übermitteln. lottobayf oder der Treuhänder sind nicht verpflichtet, die Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen. Der Treuhänder ist bei Gewinnansprüchen über EUR 500,- verpflichtet, einmal auf Kosten des Spielteilnehmers durch Einwohnermeldeamt- oder Postanfrage eine Anschriftenprüfung vorzunehmen, soweit der Gewinn nicht zustellbar ist. Beträge über EUR 2.500,- werden aus Sicherheitsgründen nur nach übersendung einer Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) und schriftlicher Angabe einer Bank- und Kontoverbindung ausgezahlt. In diesen Fällen müssen der Personenname und das Geburtsdatum mit den registrierten Angaben übereinstimmen. Zusätzlich vom Spielteilnehmer verursachte Sachkosten trägt der Spielteilnehmer.
8.4 Gewinne bleiben maximal 3 Monate auf dem Spielkonto und werden danach automatisch an die angegebene Bankverbindung ausgezahlt. Wenn der Spielteilnehmer nicht erreichbar ist oder die Bankverbindung nicht gültig ist, wird der Gewinn vom Treuhänder für drei Monate nach der Gewinnmitteilung aufbewahrt. Meldet sich der Spielteilnehmer innerhalb dieser drei Monate nicht und macht den Gewinn nicht geltend, nachdem die Gewinnmitteilung per E-Mail oder andere digitale Kommunikationswege an die angegebene Kontaktadresse gesendet wurde, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. In diesem Fall ist Lottobay verpflichtet, den Gewinnbetrag nach Ablauf der Frist an den Veranstalter zurückzuführen.
9. Haftungsbestimmungen
9.1 Die Haftung von lottobay für Schäden, die von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen fahrlässig oder grob fahrlässig, insbesondere auch von mit der Weiterleitung der Daten zu der Lotteriegesellschaft beauftragten Stellen sowie von mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs beauftragten Stellen, schuldhaft vor Abspeicherung der Daten auf dem sicheren Speichermedium und digitalem oder physischem Verschluss des sicheren Speichermediums verursacht werden, wird ausgeschlossen.
9.2 Nach Abspeicherung der Daten auf dem sicheren Speichermedium und dem digitalen oder physischen Verschluss des sicheren Speichermediums haftet lottobay dem Spielteilnehmer nur für Schäden, die von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.
9.3 Die Haftungsregelungen der Absätze 1 und 2 gelten nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und in den Fällen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4 In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen, derer sich lottobay zum Verarbeiten (z.B. übertragen und Speichern) der Daten bedient, haftet lottobay nicht. Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind. lottobay haftet weiterhin nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhe oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.
9.5 In den Fällen, in denen eine Haftung von lottobay und ihrer Erfüllungsgehilfen nach Absatz 4 ausgeschlossen wurde, werden der Spieleinsatz und die Gebühr auf Antrag erstattet. Weitergehende Ansprüche des Spielteilnehmers sind ausgeschlossen.
9.6 Alle mit der Weiterleitung der Daten zu der Lotteriegesellschaft beauftragten Stellen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und in den Fällen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.7. lottobay haftet in Fällen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bis zu einem Betrag von EUR 250.000,-. lottobay haftet in Fällen einer schuldhaften Verletzung sonstiger Vertragsverpflichtungen bis zu einem Betrag von EUR 50.000,-. Die Haftung ist auf unmittelbare Schäden begrenzt. lottobay haftet nicht für mittelbare und Folgeschäden, die aus dem schadenstiftenden Ereignis entstehen.
9.8 Eine Haftung von lottobay hinsichtlich der möglichen Steuerbarkeit von Lotteriegewinnen oder der Gewinnanteile aus einer Spielgemeinschaft ist ausgeschlossen. Die Spielteilnehmer sind verpflichtet, selbst zu prüfen, ob und in welchem Umfang Lotteriegewinne bzw. Erträge aus diesen Lotteriegewinnen zu versteuern sind.
9.1 Die Haftung von lottobay für Schäden, die von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen fahrlässig oder grob fahrlässig, insbesondere auch von mit der Weiterleitung der Daten zu der Lotteriegesellschaft beauftragten Stellen sowie von mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs beauftragten Stellen, schuldhaft vor Abspeicherung der Daten auf dem sicheren Speichermedium und digitalem oder physischem Verschluss des sicheren Speichermediums verursacht werden, wird ausgeschlossen.
9.2 Nach Abspeicherung der Daten auf dem sicheren Speichermedium und dem digitalen oder physischen Verschluss des sicheren Speichermediums haftet lottobay dem Spielteilnehmer nur für Schäden, die von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.
9.3 Die Haftungsregelungen der Absätze 1 und 2 gelten nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und in den Fällen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4 In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen, derer sich lottobay zum Verarbeiten (z.B. übertragen und Speichern) der Daten bedient, haftet lottobay nicht. Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind. lottobay haftet weiterhin nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhe oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.
9.5 In den Fällen, in denen eine Haftung von lottobay und ihrer Erfüllungsgehilfen nach Absatz 4 ausgeschlossen wurde, werden der Spieleinsatz und die Gebühr auf Antrag erstattet. Weitergehende Ansprüche des Spielteilnehmers sind ausgeschlossen.
9.6 Alle mit der Weiterleitung der Daten zu der Lotteriegesellschaft beauftragten Stellen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und in den Fällen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.7. lottobay haftet in Fällen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bis zu einem Betrag von EUR 250.000,-. lottobay haftet in Fällen einer schuldhaften Verletzung sonstiger Vertragsverpflichtungen bis zu einem Betrag von EUR 50.000,-. Die Haftung ist auf unmittelbare Schäden begrenzt. lottobay haftet nicht für mittelbare und Folgeschäden, die aus dem schadenstiftenden Ereignis entstehen.
9.8 Eine Haftung von lottobay hinsichtlich der möglichen Steuerbarkeit von Lotteriegewinnen oder der Gewinnanteile aus einer Spielgemeinschaft ist ausgeschlossen. Die Spielteilnehmer sind verpflichtet, selbst zu prüfen, ob und in welchem Umfang Lotteriegewinne bzw. Erträge aus diesen Lotteriegewinnen zu versteuern sind.
10. Datenschutz
10.1 lottobay verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage des Standards der Europäischen Union. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und es erfolgt ohne ausdrückliche Zustimmung des Spielteilnehmers grundsätzlich keine Weitergabe der Daten an Dritte außer zum Zwecke der Gewinnausschüttung und Durchführung der Teilnahme an den angebotenen Spielen. Hiervon bildet der in Punkt 10.2 beschriebene Informationsaustausch die Ausnahme.
10.2 Um Schwierigkeiten im Zahlungsverkehr auszuschließen bzw. diese zu minimieren, erfolgen Bonitätsprüfungen. Hierzu behält sich lottobay das Recht vor, die im Rahmen der Registrierung getätigten Angaben über externe Dienstleister (SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden und Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss ) prüfen zu lassen. Diese Dienstleister speichern die entsprechenden Daten der Spielteilnehmer und melden lottobay aktualisierte Auskünfte.
Unabhängig davon wird lottobay der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit) übermitteln. Die übermittlung dieser Daten ist unabhängig von einer Einwilligung des Spielteilnehmers. Die übermittlung dieser Daten ist dann erlaubt, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen eines Vertragspartners der SCHUFA erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der übermittlung hat.
Diese Meldungen erfolgen nur, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben.
10.1 lottobay verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage des Standards der Europäischen Union. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und es erfolgt ohne ausdrückliche Zustimmung des Spielteilnehmers grundsätzlich keine Weitergabe der Daten an Dritte außer zum Zwecke der Gewinnausschüttung und Durchführung der Teilnahme an den angebotenen Spielen. Hiervon bildet der in Punkt 10.2 beschriebene Informationsaustausch die Ausnahme.
10.2 Um Schwierigkeiten im Zahlungsverkehr auszuschließen bzw. diese zu minimieren, erfolgen Bonitätsprüfungen. Hierzu behält sich lottobay das Recht vor, die im Rahmen der Registrierung getätigten Angaben über externe Dienstleister (SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden und Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss ) prüfen zu lassen. Diese Dienstleister speichern die entsprechenden Daten der Spielteilnehmer und melden lottobay aktualisierte Auskünfte.
Unabhängig davon wird lottobay der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit) übermitteln. Die übermittlung dieser Daten ist unabhängig von einer Einwilligung des Spielteilnehmers. Die übermittlung dieser Daten ist dann erlaubt, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen eines Vertragspartners der SCHUFA erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der übermittlung hat.
Diese Meldungen erfolgen nur, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben.
11. Pflichten des Spielteilnehmers, Rechtsfolgen bei Verstoß gegen diese AGB
11.1 Der Spielteilnehmer verpflichtet sich, sein Passwort für den zugangsgeschützten Bereich streng geheim zuhalten. lottobay empfiehlt, das Passwort in unregelmäßigen Abständen zu ändern. Verletzt der Spielteilnehmer diese Sorgfaltspflicht und werden von einem unbefugten Dritten aufgrund der Kenntnis der notwendigen Zugangsparameter Verfügungen getroffen, so gehen diese Verfügungen zu Lasten des Spielteilnehmers.
11.2 Für alle Fälle eines Verstoßes gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Punkte 3.1 bis 3.5, behält sich lottobay das Recht vor, den Spielteilnehmer ohne Angabe von Gründen und unter Ausschluss der Geltendmachung von Schadenersatz seitens des Spielteilnehmers mit sofortiger Wirkung vom Service auszuschließen und seinen Account zu löschen.
11.3 Vertragsstrafenregelung: Verstößt ein Spielteilnehmer gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Ziffern 3.1 bis 3.5, ist der Spielteilnehmer verpflichtet, eine von lottobay nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe auf erstes Anfordern an lottobay zu zahlen.
11.1 Der Spielteilnehmer verpflichtet sich, sein Passwort für den zugangsgeschützten Bereich streng geheim zuhalten. lottobay empfiehlt, das Passwort in unregelmäßigen Abständen zu ändern. Verletzt der Spielteilnehmer diese Sorgfaltspflicht und werden von einem unbefugten Dritten aufgrund der Kenntnis der notwendigen Zugangsparameter Verfügungen getroffen, so gehen diese Verfügungen zu Lasten des Spielteilnehmers.
11.2 Für alle Fälle eines Verstoßes gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Punkte 3.1 bis 3.5, behält sich lottobay das Recht vor, den Spielteilnehmer ohne Angabe von Gründen und unter Ausschluss der Geltendmachung von Schadenersatz seitens des Spielteilnehmers mit sofortiger Wirkung vom Service auszuschließen und seinen Account zu löschen.
11.3 Vertragsstrafenregelung: Verstößt ein Spielteilnehmer gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Ziffern 3.1 bis 3.5, ist der Spielteilnehmer verpflichtet, eine von lottobay nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe auf erstes Anfordern an lottobay zu zahlen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Schriftliche Erklärungen von lottobay an die letzte lottobay bekannt gewordene Anschrift des Spielteilnehmers gelten drei Tage nach Aufgabe bei der Post als diesem zugegangen, es sei denn, die Erklärung ist von besonderer Bedeutung.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages und/oder der AGB nicht berührt. Das Gleiche gilt, sofern der Vertrag und/oder die AGB eine Lücke aufweisen sollten. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Auffüllung der Lücke tritt eine rechtlich zulässige Bestimmung, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn Sie die Unwirksamkeit der Bestimmung bedacht oder die Lücke erkannt hätten.
12.3 Nebenabreden und änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12.4 Es gilt das staatliche Recht am Sitz der Gesellschaft.
12.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, Sitz der Gesellschaft.
12.6 lottobay behält sich ausdrücklich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Spielteilnehmer werden auf änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen. Jede änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nach zwei Wochen automatisch als akzeptiert, sofern der Spielteilnehmer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der änderung den änderungen widersprochen oder die Löschung seines Spielkontos eingeleitet hat. Im Falle des Widerspruchs eines Spielteilnehmers ist t berechtigt, das Spielkonto des Spielteilnehmers mit einer Frist von zwei Wochen zu löschen.
Hamburg, im April 2022
lottobay GmbH
12.1 Schriftliche Erklärungen von lottobay an die letzte lottobay bekannt gewordene Anschrift des Spielteilnehmers gelten drei Tage nach Aufgabe bei der Post als diesem zugegangen, es sei denn, die Erklärung ist von besonderer Bedeutung.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages und/oder der AGB nicht berührt. Das Gleiche gilt, sofern der Vertrag und/oder die AGB eine Lücke aufweisen sollten. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Auffüllung der Lücke tritt eine rechtlich zulässige Bestimmung, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn Sie die Unwirksamkeit der Bestimmung bedacht oder die Lücke erkannt hätten.
12.3 Nebenabreden und änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12.4 Es gilt das staatliche Recht am Sitz der Gesellschaft.
12.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, Sitz der Gesellschaft.
12.6 lottobay behält sich ausdrücklich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Spielteilnehmer werden auf änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen. Jede änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nach zwei Wochen automatisch als akzeptiert, sofern der Spielteilnehmer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der änderung den änderungen widersprochen oder die Löschung seines Spielkontos eingeleitet hat. Im Falle des Widerspruchs eines Spielteilnehmers ist t berechtigt, das Spielkonto des Spielteilnehmers mit einer Frist von zwei Wochen zu löschen.
Hamburg, im April 2022
lottobay GmbH
Die lottobay GmbH, Unnenland 7, 22177 Hamburg, als Betreiber der Internetplattform www.lottobay.de im Folgenden "lottobay" genannt, vermittelt Spiele an eine Landeslotteriegesellschaft des Deutschen Lotto- und Totoblocks - im Folgenden "Lotteriegesellschaft" genannt - für die nachfolgend aufgezählten Veranstaltungen des Deutschen Lotto- und Totoblocks: Lotto 6 aus 49 und Lottosystem, Spiel 77, Super 6, Glücksspirale, Keno und EuroJackpot . lottobay trägt durch den Treuhänder - im Folgenden "Treuhänder" genannt - dafür Sorge, dass die Spielquittungen ordnungsgemäß verwahrt werden sowie die Gewinnansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden.
lottobay führt Spielteilnehmer zu Spielgemeinschaften der Spiele Lotto 6 aus 49 und Eurojackpot zusammen und übermittelt anschließend die Spielscheine der Spielgemeinschaft an die Lotteriegesellschaft.
Die Spielverträge kommen unmittelbar zwischen der Lotteriegesellschaft und der Spielgemeinschaft zustande. Für die dadurch geschlossenen Spielverträge gelten die für die Internetveranstaltungen maßgeblichen Teilnahmebedingungen der Lotteriegesellschaft.
Die "Teilnahmebedingungen für Spielgemeinschaften" regeln die Rechte und Pflichten zwischen lottobay und den Spielteilnehmern der Spielgemeinschaft sowie zwischen den Spielteilnehmern untereinander. Für diese Rechtsverhältnisse sind die nachfolgenden Teilnahmebedingungen maßgeblich, sofern nicht in den vorrangigen Spielregeln für Spielgemeinschaften andere Bestimmungen enthalten sind.
Darüber hinaus wird in nachfolgenden Bestimmungen gesondert Bezug genommen auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der lottobay GmbH, die Sie hier einsehen können. Spielteilnehmer sind in diesem Sinn die Spielteilnehmer der Spielgemeinschaften.
lottobay führt Spielteilnehmer zu Spielgemeinschaften der Spiele Lotto 6 aus 49 und Eurojackpot zusammen und übermittelt anschließend die Spielscheine der Spielgemeinschaft an die Lotteriegesellschaft.
Die Spielverträge kommen unmittelbar zwischen der Lotteriegesellschaft und der Spielgemeinschaft zustande. Für die dadurch geschlossenen Spielverträge gelten die für die Internetveranstaltungen maßgeblichen Teilnahmebedingungen der Lotteriegesellschaft.
Die "Teilnahmebedingungen für Spielgemeinschaften" regeln die Rechte und Pflichten zwischen lottobay und den Spielteilnehmern der Spielgemeinschaft sowie zwischen den Spielteilnehmern untereinander. Für diese Rechtsverhältnisse sind die nachfolgenden Teilnahmebedingungen maßgeblich, sofern nicht in den vorrangigen Spielregeln für Spielgemeinschaften andere Bestimmungen enthalten sind.
Darüber hinaus wird in nachfolgenden Bestimmungen gesondert Bezug genommen auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der lottobay GmbH, die Sie hier einsehen können. Spielteilnehmer sind in diesem Sinn die Spielteilnehmer der Spielgemeinschaften.
1. Verbindlichkeit der Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen für Spielgemeinschaften von lottobay werden in der jeweils zum Zeitpunkt der Spielteilname gültigen Fassung Vertragsbestandteil. Durch das erstmalige Spielen in einer Spielgemeinschaft und danach bei jeder Spielteilnahme erkennt der Spielteilnehmer die Teilnahmebedingungen für Spielgemeinschaften von lottobay verbindlich an. Die Teilnahmebedingungen für Spielgemeinschaften können auf www.lottobay.de eingesehen und ausgedruckt werden. Dies gilt auch für etwaige änderungen und Ergänzungen der Teilnahmebedingungen für Spielgemeinschaften sowie für Sonderbedingungen und sonstige Bekanntmachungen.
Die Teilnahmebedingungen für Spielgemeinschaften von lottobay werden in der jeweils zum Zeitpunkt der Spielteilname gültigen Fassung Vertragsbestandteil. Durch das erstmalige Spielen in einer Spielgemeinschaft und danach bei jeder Spielteilnahme erkennt der Spielteilnehmer die Teilnahmebedingungen für Spielgemeinschaften von lottobay verbindlich an. Die Teilnahmebedingungen für Spielgemeinschaften können auf www.lottobay.de eingesehen und ausgedruckt werden. Dies gilt auch für etwaige änderungen und Ergänzungen der Teilnahmebedingungen für Spielgemeinschaften sowie für Sonderbedingungen und sonstige Bekanntmachungen.
2. Teilnahmeberechtigung, Registrierung und Login
Jeder Spielteilnehmer hat sich vor Teilnahme an einer Spielgemeinschaft entsprechend dem Punkt. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von lottobay in der jeweils gültigen Fassung von lottobay zu registrieren. Insoweit gelten die Bestimmungen des Punkt 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Jeder Spielteilnehmer hat sich vor Teilnahme an einer Spielgemeinschaft entsprechend dem Punkt. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von lottobay in der jeweils gültigen Fassung von lottobay zu registrieren. Insoweit gelten die Bestimmungen des Punkt 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Gründung und Ende von Spielgemeinschaften
3.1 Für die Teilnahme an einer Spielgemeinschaft hat der Mitspieler einen auf www.lottobay.de vorgegebenen Spielschein für Spielgemeinschaften auszufüllen. Der Mitspieler beauftragt lottobay im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages durch Abgabe des ausgefüllten Spielscheines, in seinem Namen mit anderen Spielteilnehmern einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer Spielgemeinschaft zu schließen. Der Geschäftsbesorgungsvertrag ist auf die Gründung und Abwicklung einer Vielzahl von Spielgemeinschaften ausgerichtet. Gegenstand des Geschäftsbesorgungsvertrags ist - je nach konkretem Spielschein - die Vermittlung von Spielgemeinschaften, die Erstellung der Spielscheine der Spielgemeinschaft, die Weiterleitung der Spielscheine der Spielgemeinschaft und der Spieleinsätze mit den entsprechenden Gebühren an die Lotteriegesellschaft sowie der Einzug und die Verteilung der Gewinne im Sinne dieser Teilnahmebedingungen.
lottobay wird dabei von dem Spielteilnehmer zur Vornahme aller rechtsgeschäftlichen Handlungen bevollmächtigt, die zur Gründung der Gesellschaft notwendig sind. Insbesondere ist lottobay auch empfangsberechtigt für die Willenserklärungen der anderen Spielteilnehmer der Spielgemeinschaft.
Für den Fall, dass nicht alle Anteile einer Spielgemeinschaft an Spielteilnehmer vergeben werden können, ist lottobay berechtigt, sich selbst an dieser Spielgemeinschaft zu beteiligen, um den Gesamteinsatz der Spielgemeinschaft zu gewährleisten. lottobay ist in diesem Fall denselben Regeln unterworfen wie die anderen Spielteilnehmer.
3.2 Die vereinbarte Spielgemeinschaft endet mit dem Ablauf der jeweiligen Ziehung.
3.1 Für die Teilnahme an einer Spielgemeinschaft hat der Mitspieler einen auf www.lottobay.de vorgegebenen Spielschein für Spielgemeinschaften auszufüllen. Der Mitspieler beauftragt lottobay im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages durch Abgabe des ausgefüllten Spielscheines, in seinem Namen mit anderen Spielteilnehmern einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer Spielgemeinschaft zu schließen. Der Geschäftsbesorgungsvertrag ist auf die Gründung und Abwicklung einer Vielzahl von Spielgemeinschaften ausgerichtet. Gegenstand des Geschäftsbesorgungsvertrags ist - je nach konkretem Spielschein - die Vermittlung von Spielgemeinschaften, die Erstellung der Spielscheine der Spielgemeinschaft, die Weiterleitung der Spielscheine der Spielgemeinschaft und der Spieleinsätze mit den entsprechenden Gebühren an die Lotteriegesellschaft sowie der Einzug und die Verteilung der Gewinne im Sinne dieser Teilnahmebedingungen.
lottobay wird dabei von dem Spielteilnehmer zur Vornahme aller rechtsgeschäftlichen Handlungen bevollmächtigt, die zur Gründung der Gesellschaft notwendig sind. Insbesondere ist lottobay auch empfangsberechtigt für die Willenserklärungen der anderen Spielteilnehmer der Spielgemeinschaft.
Für den Fall, dass nicht alle Anteile einer Spielgemeinschaft an Spielteilnehmer vergeben werden können, ist lottobay berechtigt, sich selbst an dieser Spielgemeinschaft zu beteiligen, um den Gesamteinsatz der Spielgemeinschaft zu gewährleisten. lottobay ist in diesem Fall denselben Regeln unterworfen wie die anderen Spielteilnehmer.
3.2 Die vereinbarte Spielgemeinschaft endet mit dem Ablauf der jeweiligen Ziehung.
4. Spielablauf, Auftrag und Spielvertrag
4.1 Nach Gründung der Spielgemeinschaften generiert lottobay automatisch die Zahlenreihen,, die namens und für Rechnung der Spielgemeinschaften einzusetzen sind. Der Spielteilnehmer hat keinen Anspruch auf Einsetzung bestimmter Zahlenkombinationen.
4.2 lottobay nimmt den Auftrag des Spielteilnehmers durch Weiterleitung der Spielscheine mit den generierten Zahlenreihen der Spielgemeinschaft an die Lotteriegesellschaft an. Punkt
4.3 - Punkt 4.7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von lottobay gelten sinngemäß.
4.3 Aus dem Spielschein der jeweiligen Spielgemeinschaft ergibt sich der Zeitpunkt der Spielteilnahme sowie der jeweilige Gesellschaftsanteil des einzelnen Spielteilnehmers der Spielgemeinschaft.
4.4 Der Spielvertrag entsteht unmittelbar zwischen der Spielgemeinschaft und der Lotteriegesellschaft. Die Teilnahmebedingungen der Lotteriegesellschaft sind für den Spielvertrag zwischen Spielgemeinschaft und der Lotteriegesellschaft maßgeblich.
4.5 Der Spielteilnehmer erhält unmittelbar nach Abgabe seines Spielscheines von lottobay per E-Mail eine Empfangsbestätigung.mit der Anzahl der Spielanteile, dem Ziehungsdatum und den zu zahlenden Spieleinsätzen und Gebühren.
4.6 Der Spielteilnehmer erhält darüber hinaus von lottobay am Ziehungstag per E-Mail folgende Informationen:
4.1 Nach Gründung der Spielgemeinschaften generiert lottobay automatisch die Zahlenreihen,, die namens und für Rechnung der Spielgemeinschaften einzusetzen sind. Der Spielteilnehmer hat keinen Anspruch auf Einsetzung bestimmter Zahlenkombinationen.
4.2 lottobay nimmt den Auftrag des Spielteilnehmers durch Weiterleitung der Spielscheine mit den generierten Zahlenreihen der Spielgemeinschaft an die Lotteriegesellschaft an. Punkt
4.3 - Punkt 4.7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von lottobay gelten sinngemäß.
4.3 Aus dem Spielschein der jeweiligen Spielgemeinschaft ergibt sich der Zeitpunkt der Spielteilnahme sowie der jeweilige Gesellschaftsanteil des einzelnen Spielteilnehmers der Spielgemeinschaft.
4.4 Der Spielvertrag entsteht unmittelbar zwischen der Spielgemeinschaft und der Lotteriegesellschaft. Die Teilnahmebedingungen der Lotteriegesellschaft sind für den Spielvertrag zwischen Spielgemeinschaft und der Lotteriegesellschaft maßgeblich.
4.5 Der Spielteilnehmer erhält unmittelbar nach Abgabe seines Spielscheines von lottobay per E-Mail eine Empfangsbestätigung.mit der Anzahl der Spielanteile, dem Ziehungsdatum und den zu zahlenden Spieleinsätzen und Gebühren.
4.6 Der Spielteilnehmer erhält darüber hinaus von lottobay am Ziehungstag per E-Mail folgende Informationen:
- Identifikationsnummern der Spielgemeinschaften des Spielteilnehmers
- Liste der generierten Zahlenreihen
- Die Spielscheinnummern der von den jeweiligen Spielgemeinschaften eingereichten Spielscheine
5. Widerrufsrecht
Bei der Abgabe eines Spielgemeinschaftsanteils haben Sie ein Widerspruchsrecht. In diesem Fall gilt das nachfolgende Widerrufsrecht. Bitte beachten Sie, dass die Spielgemeinschaften ihrerseits Spielverträge schließen, bei denen dann das Widerrufsrecht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 12 BGB ausgeschlossen ist. Deshalb kann insbesondere nach einer Ziehung nicht durch einen Widerruf erreicht werden, dass die gezahlten Einsätze und Gebühren vom Veranstalter oder Vermittler zurückgezahlt werden müssen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (lottobay GmbH, Unnenland 7, 22177 Hamburg, Telefon: 0800 / 56 88 62 29, E-Mail: service@lottobay.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. Es werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Bei der Abgabe eines Spielgemeinschaftsanteils haben Sie ein Widerspruchsrecht. In diesem Fall gilt das nachfolgende Widerrufsrecht. Bitte beachten Sie, dass die Spielgemeinschaften ihrerseits Spielverträge schließen, bei denen dann das Widerrufsrecht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 12 BGB ausgeschlossen ist. Deshalb kann insbesondere nach einer Ziehung nicht durch einen Widerruf erreicht werden, dass die gezahlten Einsätze und Gebühren vom Veranstalter oder Vermittler zurückgezahlt werden müssen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (lottobay GmbH, Unnenland 7, 22177 Hamburg, Telefon: 0800 / 56 88 62 29, E-Mail: service@lottobay.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. Es werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
6. Spieleinsätze und Gebühren
6.1 Die fälligen Spieleinsätze, Gebühren ergeben sich aus der Anzahl der ausgewählten Spielscheine sowie der Anzahl der Anteile je Spielschein.. Der zu zahlende Betrag wird dem Spielteilnehmer auf dem abzugebenden Spielschein unmittelbar angezeigt. Der Spielteilnehmer kann den Betrag entsprechend den von lottobay in Punkt 6.2. der AGB angebotenen Zahlungsvarianten begleichen.
6.2 Es gelten folgende Spieleinsätze und Gebühren:
Lotto Spielgemeinschaft: 1 Anteil am Spielschein inklusive Gebühren kostet 9,95 €
EuroJackpot Spielgemeinschaft: 1 Anteil am Spielschein inklusive Gebühren kostet 17,35 €
Jackpot Duo Spielgemeinschaft: 1 Anteil am Spielschein inklusive Gebühren kostet 59,95 €
Quattro Premium Spielgemeinschaft: 1 Anteil am Spielschein inklusive Gebühren kostet 17,85 €
6.1 Die fälligen Spieleinsätze, Gebühren ergeben sich aus der Anzahl der ausgewählten Spielscheine sowie der Anzahl der Anteile je Spielschein.. Der zu zahlende Betrag wird dem Spielteilnehmer auf dem abzugebenden Spielschein unmittelbar angezeigt. Der Spielteilnehmer kann den Betrag entsprechend den von lottobay in Punkt 6.2. der AGB angebotenen Zahlungsvarianten begleichen.
6.2 Es gelten folgende Spieleinsätze und Gebühren:
Lotto Spielgemeinschaft: 1 Anteil am Spielschein inklusive Gebühren kostet 9,95 €
EuroJackpot Spielgemeinschaft: 1 Anteil am Spielschein inklusive Gebühren kostet 17,35 €
Jackpot Duo Spielgemeinschaft: 1 Anteil am Spielschein inklusive Gebühren kostet 59,95 €
Quattro Premium Spielgemeinschaft: 1 Anteil am Spielschein inklusive Gebühren kostet 17,85 €
7. Zahlungsablauf, Virtuelles Spielkonto
Es gilt Punkt 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von lottobay.
Es gilt Punkt 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von lottobay.
8. Gewinnausschüttung und Treuhänder
8.1 Es gilt Punkt 8 "Gewinnausschüttung und Treuhänder" der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von lottobay, soweit die nachfolgenden Bestimmungen keine abweichenden Regelungen enthalten. Soweit zusätzlich Bestimmungen nachfolgend getroffen werden, gelten diese neben dem Bestimmungen aus Punkt 8. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von lottobay.
8.2. Nach Annahme der Spielscheine der Spielgemeinschaften durch Lotteriegesellschaft erwirbt die Spielgemeinschaft den vollen Anspruch auf einen etwaigen Gewinn. Der Gesamtgewinn einer Spielperiode (1Woche) wird zu 100% an die Spielteilnehmer im Verhältnis ihrer Anteile an den Spielgemeinschaften ausgeschüttet..
8.3 Jeder Spieleilnehmer erhält nach Ablauf einer Spielgemeinschaft von lottobay eine Gewinnabrechnung an seine angegebene E-Mail-Anschrift. In der Gewinnabrechnung sind angegeben: die Gewinnränge und -beträge je Ausspielung der Spielgemeinschaften des Spielteilnehmers, die Höhe des persönlichen Gewinnanteils sowie der Hinweis, dass die Abrechnung als anerkannt gilt, sofern der Spielteilnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Abrechnung schriftlich Widerspruch erhebt. Erhebt der Spielteilnehmer keinen Widerspruch innerhalb der Frist, so gilt die Abrechnung einer Spielperiode (1Woche) als anerkannt. Für den Nachweis der Fristwahrung ist das Datum des Poststempels des Schreibens, mit dem Widerspruch erhoben wird, maßgebend.
8.4 Soweit Gewinne in Sachpreisen erzielt werden, so wird der Tageswert = Veräußerungspreis den betreffenden Spielgemeinschaften gutgeschrieben.
8.1 Es gilt Punkt 8 "Gewinnausschüttung und Treuhänder" der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von lottobay, soweit die nachfolgenden Bestimmungen keine abweichenden Regelungen enthalten. Soweit zusätzlich Bestimmungen nachfolgend getroffen werden, gelten diese neben dem Bestimmungen aus Punkt 8. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von lottobay.
8.2. Nach Annahme der Spielscheine der Spielgemeinschaften durch Lotteriegesellschaft erwirbt die Spielgemeinschaft den vollen Anspruch auf einen etwaigen Gewinn. Der Gesamtgewinn einer Spielperiode (1Woche) wird zu 100% an die Spielteilnehmer im Verhältnis ihrer Anteile an den Spielgemeinschaften ausgeschüttet..
8.3 Jeder Spieleilnehmer erhält nach Ablauf einer Spielgemeinschaft von lottobay eine Gewinnabrechnung an seine angegebene E-Mail-Anschrift. In der Gewinnabrechnung sind angegeben: die Gewinnränge und -beträge je Ausspielung der Spielgemeinschaften des Spielteilnehmers, die Höhe des persönlichen Gewinnanteils sowie der Hinweis, dass die Abrechnung als anerkannt gilt, sofern der Spielteilnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Abrechnung schriftlich Widerspruch erhebt. Erhebt der Spielteilnehmer keinen Widerspruch innerhalb der Frist, so gilt die Abrechnung einer Spielperiode (1Woche) als anerkannt. Für den Nachweis der Fristwahrung ist das Datum des Poststempels des Schreibens, mit dem Widerspruch erhoben wird, maßgebend.
8.4 Soweit Gewinne in Sachpreisen erzielt werden, so wird der Tageswert = Veräußerungspreis den betreffenden Spielgemeinschaften gutgeschrieben.
9. Haftungsbestimmungen
Es gelten die die Bestimmungen des Punkt 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von lottobay.
Es gelten die die Bestimmungen des Punkt 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von lottobay.
10. Datenschutz
10.1 Spielteilnahme und Namen, Anschrift und die Beteiligung der Spielteilnehmer unterliegen dem Spielgeheimnis. lottobay sichert allen Spielteilnehmern zu, dass das Spielgeheimnis gewahrt wird. Insbesondere erfolgen die Bekanntgabe von Namen, Anschriften und die Beteiligung der Spielteilnehmer an Spielgemeinschaften nur mit deren ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden gewährleistet.
10.2 lottobay verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage des Standards der Europäischen Union. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und es erfolgt ohne ausdrückliche Zustimmung des Spielteilnehmers keine Weitergabe der Daten an Dritte außer zum Zwecke der Gewinnausschüttung und Durchführung der Teilnahme an den angebotenen Spielen.
10.1 Spielteilnahme und Namen, Anschrift und die Beteiligung der Spielteilnehmer unterliegen dem Spielgeheimnis. lottobay sichert allen Spielteilnehmern zu, dass das Spielgeheimnis gewahrt wird. Insbesondere erfolgen die Bekanntgabe von Namen, Anschriften und die Beteiligung der Spielteilnehmer an Spielgemeinschaften nur mit deren ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden gewährleistet.
10.2 lottobay verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage des Standards der Europäischen Union. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und es erfolgt ohne ausdrückliche Zustimmung des Spielteilnehmers keine Weitergabe der Daten an Dritte außer zum Zwecke der Gewinnausschüttung und Durchführung der Teilnahme an den angebotenen Spielen.
11. Pflichten des Spielteilnehmers, Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die AGB
Es gelten die die Bestimmungen des Punkt 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von lottobay.
Es gelten die die Bestimmungen des Punkt 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von lottobay.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Schriftliche Erklärungen von lottobay an die letzte lottobay bekannt gewordene Anschrift des Spielteilnehmers gelten drei Tage nach Aufgabe bei der Post als diesem zugegangen, es sei denn, die Erklärung ist von besonderer Bedeutung.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder der Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages und/oder der Teilnahmebedingungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, sofern der Vertrag und/oder die Teilnahmebedingungen eine Lücke aufweisen sollten. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Auffüllung der Lücke tritt eine rechtlich zulässige Bestimmung, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn Sie die Unwirksamkeit der Bestimmung bedacht oder die Lücke erkannt hätten.
12.3 Nebenabreden und änderungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12.4 Es gilt das staatliche Recht am Sitz der Gesellschaft.
12.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, Sitz der Gesellschaft.
12.6 lottobay behält sich ausdrücklich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Jede änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nach zwei Wochen oder nach jeder Spielscheinabgabe automatisch als akzeptiert, sofern der Spielteilnehmer nicht innerhalb von zwei Wochen nach änderung dieser widersprochen oder die Löschung seines Spielkontos eingeleitet hat. Im Falle des Widerspruchs eines Spielteilnehmers ist lottobay berechtigt, das Spielkonto des Spielteilnehmers mit einer Frist von zwei Wochen zu löschen.
12.1 Schriftliche Erklärungen von lottobay an die letzte lottobay bekannt gewordene Anschrift des Spielteilnehmers gelten drei Tage nach Aufgabe bei der Post als diesem zugegangen, es sei denn, die Erklärung ist von besonderer Bedeutung.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder der Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages und/oder der Teilnahmebedingungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, sofern der Vertrag und/oder die Teilnahmebedingungen eine Lücke aufweisen sollten. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Auffüllung der Lücke tritt eine rechtlich zulässige Bestimmung, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn Sie die Unwirksamkeit der Bestimmung bedacht oder die Lücke erkannt hätten.
12.3 Nebenabreden und änderungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12.4 Es gilt das staatliche Recht am Sitz der Gesellschaft.
12.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, Sitz der Gesellschaft.
12.6 lottobay behält sich ausdrücklich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Jede änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nach zwei Wochen oder nach jeder Spielscheinabgabe automatisch als akzeptiert, sofern der Spielteilnehmer nicht innerhalb von zwei Wochen nach änderung dieser widersprochen oder die Löschung seines Spielkontos eingeleitet hat. Im Falle des Widerspruchs eines Spielteilnehmers ist lottobay berechtigt, das Spielkonto des Spielteilnehmers mit einer Frist von zwei Wochen zu löschen.
Hamburg, im April 2022
lottobay GmbH
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